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DSGVO

Definition

Die Abkürzung DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung und bezieht sich auf eine umfassende Datenschutzregelung, die in der Europäischen Union (EU) eingeführt wurde. Die DSGVO trat am 25. Mai 2018 in Kraft und zielt darauf ab, die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten der Bürger in der EU zu stärken. Sie legt die Regeln fest, die Unternehmen und Organisationen befolgen müssen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten, speichern und schützen.

Anwendungsbereich

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert ihren Anwendungsbereich in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Verordnung findet weitreichende Anwendung und gilt für sämtliche Organisationen und Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, die personenbezogene Daten verarbeiten. Der Anwendungsbereich erstreckt sich nicht nur auf Datenverarbeitungsprozesse innerhalb der Europäischen Union (EU), sondern auch auf grenzüberschreitende Datenflüsse. Das bedeutet, dass die DSGVO auf Datenverarbeitungsvorgänge sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb ihrer Grenzen Anwendung findet, sofern EU-Bürger von der Datenverarbeitung betroffen sind.

Territorialer Geltungsbereich

Der territoriale Geltungsbereich der DSGVO ist weitaus umfassender als die geografischen Grenzen der EU. Die Verordnung gilt für Organisationen und Unternehmen, die in der EU ansässig sind, unabhängig von ihrem Standort, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Darüber hinaus erstreckt sich die Geltung der DSGVO auch auf Unternehmen und Organisationen außerhalb der EU, die Dienstleistungen für EU-Bürger anbieten oder das Verhalten von EU-Bürgern überwachen. Dieser erweiterte territoriale Geltungsbereich zielt darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten über Landesgrenzen hinweg sicherzustellen.

Materieller Geltungsbereich

Die DSGVO erstreckt ihren materiellen Geltungsbereich auf sämtliche Aspekte der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie regelt die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten und legt dabei hohe Datenschutzstandards fest. Die Verordnung hat zum Ziel, die Integrität und den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen, indem sie klare Anforderungen an die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung stellt.

Grundprinzipien der DSGVO

Die DSGVO basiert auf einer Reihe von fundamentalen Grundprinzipien, die die Verarbeitung personenbezogener Daten lenken:

Rechtmäßigkeit und Verarbeitung nach Treu und Glauben: Datenverarbeitung muss auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgen und Transparenz sowie Integrität bei der Verarbeitung gewährleisten.

Zweckbindung: Personendaten dürfen nur für vorab festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet werden und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Datenminimierung: Nur die für die Verarbeitung notwendigen Daten dürfen erhoben werden, und die Verarbeitung muss auf das notwendige Maß beschränkt sein.

Richtigkeit: Personendaten müssen korrekt und aktuell gehalten werden, und angemessene Maßnahmen zur Berichtigung unrichtiger Daten müssen ergriffen werden.

Speicherbegrenzung: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist, und müssen dann gelöscht werden.

Integrität und Vertraulichkeit: Die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet sein, um unbefugte oder ungesetzliche Verarbeitung, Verlust oder Zerstörung zu verhindern.

Ansprüche und Ziele der DSGVO

Informationspflicht: Unternehmen müssen transparente Informationen darüber bereitstellen, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dies umfasst Informationen über den Verarbeitungszweck, die Dauer der Speicherung und die Rechte der betroffenen Personen.

Einwilligung: Unternehmen müssen die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen einholen, bevor sie deren Daten verarbeiten. Diese Zustimmung muss freiwillig, spezifisch und informiert sein.

Rechte der Betroffenen: Die DSGVO stärkt die Rechte der Einzelpersonen in Bezug auf ihre Daten, einschließlich des Rechts auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.

Datenschutz durch Design und Standarddatenschutzeinstellungen: Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutz von Anfang an in ihre Geschäftspraktiken zu integrieren und standardmäßige Datenschutzmaßnahmen zu etablieren.

Meldepflicht bei Datenverletzungen: Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutz-verletzungen den Datenschutzbehörden und betroffenen Personen innerhalb von 72 Stunden zu melden.

Tipps zur Umsetzung im Unternehmen

Klare Datenschutzrichtlinien erstellen: Unternehmen sollten klare Datenschutzrichtlinien entwickeln und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter und Kunden diese verstehen. Dies umfasst die Festlegung von Verfahren zur Einholung und Dokumentation der Einwilligung, zur Datenlöschung und zum Schutz personenbezogener Daten.

Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen: Bei der Verarbeitung sensibler Daten oder risikoreichen Aktivitäten ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. Dies hilft, potenzielle Datenschutzrisiken zu identifizieren und angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Datenschutzbeauftragten ernennen: In einigen Fällen müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dies ist besonders wichtig für größere Organisationen oder solche, die in sensiblen Sektoren tätig sind. Der Datenschutzbeauftragte ist für die Einhaltung der DSGVO in der Organisation verantwortlich.

Fazit

DSGVO Zusammengefasst

Die DSGVO ist ein bedeutendes Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union stärkt und weltweit Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken hat. Unternehmen und Organisationen müssen sich an die DSGVO halten, um die Datenschutzrechte der Bürger zu wahren und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Einhaltung der DSGVO erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen, um den Schutz der Privatsphäre und den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen.

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